Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1992 - 4 StR 34/92   

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https://dejure.org/1992,5224
BGH, 17.03.1992 - 4 StR 34/92 (https://dejure.org/1992,5224)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1992 - 4 StR 34/92 (https://dejure.org/1992,5224)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1992 - 4 StR 34/92 (https://dejure.org/1992,5224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung nach § 154a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) als das Verfahren beendende Entscheidung - Verbindung mit einer Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 4 StR 34/92
    Hier ist es aber nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, da die Untersuchungen nicht zugunsten des Angeklagten ausgegangen sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    Eine gesonderte Auslagenentscheidung kann auch als Folge einer Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO in Betracht kommen (BGH, Beschlüsse vom 17. März 1992 - 4 StR 34/92 Rn. 2 und vom 11. Juni 1991 - 1 StR 267/91 Rn. 10, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 3 zu Sachverständigenkosten; vgl. auch § 421 Abs. 1 Nrn. 1, 2 StPO).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.11.1991 - 2 Ws 452/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2929
OLG Köln, 16.11.1991 - 2 Ws 452/91 (https://dejure.org/1991,2929)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.1991 - 2 Ws 452/91 (https://dejure.org/1991,2929)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 1991 - 2 Ws 452/91 (https://dejure.org/1991,2929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freispruch; Kosten; Gutachter; Gutachten; Begehren; Erstattung; Antrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 464 a

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 586
  • StV 1993, 135
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03

    Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren

    Die Inanspruchnahme eines auswärtigen Verteidigers ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats kostenmäßig nur zu berücksichtigen, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht ( beispielsweise vor dem Schwurgericht ) verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwalts seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht ( so beispielsweise Senat vom 16.11.1991, NJW 92, 586; Senat vom 16.3.1990 - 2 Ws 489/89 - je m.w.N. ).

    Im Übrigen ist weder dargelegt, noch sonst ersichtlich, dass hier zu dem gewählten Verteidiger ein besonderes gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht, das bereits vor der Mandatserteilung vorgelegen hat, wie es nach der überwiegenden, vom Senat geteilten Rechtsprechung erforderlich ist ( so beispielsweise Senat, NJW 92, 586).

  • OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers

    Für die Fallgestaltung, dass der Angeklagte seinen Wohnort am Sitz des Prozessgerichts hat und sich eines auswärtigen Verteidigers bedient, hat der Senat in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass die Zuziehung nur dann als notwendig anzuerkennen ist, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht (beispielsweise vor dem Schwurgericht) verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwalts seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; Senat, NJW 1992, 586).
  • LG Wuppertal, 13.04.2015 - 23 Qs 622 Js 378/13

    Sachverständigengutachten, privates, Erstattung

    Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (OLG Köln, Beschlus s vom 16-11-1991 - 2 Ws 452/91; LG Koblenz, Beschluss vom 04. November 2010 - 9 Qs 153/10 -, Rn. 16 m.w.N., zitiert nach juris; Kotz, NStZ-RR 2010, 1 [2]; Gieg, Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 464a Rn. 7 m.w.N.).
  • LG Oldenburg, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auswärtiger Verteidiger, Auslagenerstattung, Reisekosten, Hotelkosten

    Einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Betroffenen/Angeklagten kommt nur bei einem schweren Schuldvorwurf regelmäßig eine größere Bedeutung als die Ortsnähe zu (OLG Celle 28.10.1991 - 3 Ws 226/91, StV 1993, 135; OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91, NJW 1992, 586; OLG Naumburg 17.10.2008 - 1 Ws 307/08, StraFo 2009, 128).
  • LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22

    Erstattungsfähige Reisekosten, auswärtiger Verteidiger, Bußgeldsachen

    So ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts - unabhängig von (Amts-)Gerichtsbezirken - grundsätzlich nur dann bejaht worden, wenn das Verfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, weshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist und ein solcher Spezialist am Sitz des Prozessgerichts nicht ansässig ist (vgl. LG Koblenz NStZ 2003, 619; OLG Köln NJW 1992, 586; OLG Jena StV 2001, 242; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt Rn. 12, s. a. Kotz: Aus der Rechtsprechung zu den Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen in Strafsachen 2010/2011, NStZ-RR 2012, 265, 266f.).
  • LG Kassel, 30.12.2015 - 2 Qs 41/15

    Allein ein besonderes Vertrauensverhältnis reicht noch nicht aus, um die

    Nach früherer herrschender Rechtsprechung wurde dies für das Strafverfahren nur dann angenommen, wenn das Verfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, weshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist und ein solcher Spezialist am Sitz des Prozessgerichts nicht ansässig ist (LG Koblenz NStZ 2003, 619 f. [LG Koblenz 20.06.2003 - 4 Qs 41/03] ; OLG Köln NJW 1992, 586 [OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91] ; OLG Jena StV 2001, 242; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 464a Rn. 12).
  • OLG Bremen, 03.08.2000 - Ws 61/00

    Haftzuschlag - Reisekosten des auswärtigen Verteidigers

    Die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts des Vertrauens ist zumindest dann notwendig, wenn der Beschuldigte sich gegen einen Vorwurf erheblichen Gewichts verteidigen muss, d.h. wenn es sich um eine Schwurgerichtssache handelt oder sonst eine mehrjährige Freiheitsstrafe droht (OLG Koblenz StV 1982, 481 f.; OLG Düsseldorf MDR 1986, 958 ; 1987, 79; OLG Köln NJW 1992, 586 ; OLG Celle StV 1993, 135 ).
  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ws 40/97

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren im vorbereitenden Verfahren;

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  • LG Oldenbur, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auslagenerstattung, auswärtiger Rechtsanwalt, Reisekosten, Übernachtung

    Einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Betroffenen/Angeklagten kommt nur bei einem schweren Schuldvorwurf regelmäßig eine größere Bedeutung als die Ortsnähe zu (OLG Celle 28.10.1991 - 3 Ws 226/91, StV 1993, 135; OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91, NJW 1992, 586; OLG Naumburg 17.10.2008 - 1 Ws 307/08, StraFo 2009, 128).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.07.1992 - 2 Ws 59/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4001
OLG Stuttgart, 10.07.1992 - 2 Ws 59/92 (https://dejure.org/1992,4001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.1992 - 2 Ws 59/92 (https://dejure.org/1992,4001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 1992 - 2 Ws 59/92 (https://dejure.org/1992,4001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision der Staatsanwaltschaft; Urteilsverkündung; Zustellung; Verletzung materiellen Rechts; Revisionsgebühr; Stellungnahme des Verteidigers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 64; StPO § 464a

Papierfundstellen

  • StV 1993, 135 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 538
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 25.05.1998 - 4 Ws 80/98

    Vergütung des Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren

    Der Senat hält jedoch an dieser Rechtsauffassung nicht fest und schließt sich der in Rechtsprechung und Lehre herrschenden Meinung an, wonach ein in der Tatsacheninstanz uneingeschränkt bestellter Pflichtverteidiger, der im Revisionsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung tätig wird, die Gebühr nach § 86 Abs. 3 BRAGO und nicht nach § 91 Nr. 3 BRAGO erhält, da ihm die Verteidigung allgemein übertragen ist, seine Bestellung also grundsätzlich für die Dauer des ganzen Verfahrens bis zum Erlaß einer rechtskräftigen Entscheidung gilt und lediglich die Vertretung in der Revisionshauptverhandlung von der Beiordnung durch das Instanzgericht nicht umfaßt wird (vgl. etwa OLG Celle NdsRpfl 1995, 167 (168); OLG Oldenburg NdsRpfl 1995, 217; OLG Stuttgart JurBüro 1993, 479 ; OLG Bremen KostRsp.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.10.1991 - 3 Ws 226/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6860
OLG Celle, 28.10.1991 - 3 Ws 226/91 (https://dejure.org/1991,6860)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.1991 - 3 Ws 226/91 (https://dejure.org/1991,6860)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 1991 - 3 Ws 226/91 (https://dejure.org/1991,6860)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18

    Auslagenerstattung für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch

    So legt die Rechtsprechung bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen, insbesondere in Schwurgerichtssachen, einen großzügigeren Maßstab an (OLG Celle, Beschluss vom 28.10.1991, 3 Ws 226/91).
  • LG Oldenburg, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auswärtiger Verteidiger, Auslagenerstattung, Reisekosten, Hotelkosten

    Einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Betroffenen/Angeklagten kommt nur bei einem schweren Schuldvorwurf regelmäßig eine größere Bedeutung als die Ortsnähe zu (OLG Celle 28.10.1991 - 3 Ws 226/91, StV 1993, 135; OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91, NJW 1992, 586; OLG Naumburg 17.10.2008 - 1 Ws 307/08, StraFo 2009, 128).
  • LG Potsdam, 05.09.2013 - 24 Qs 85/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Strafverteidigers bei Strafsache von geringer

    Zwar kann es bei schwerwiegenden Vorwürfen, insbesondere in Schwurgerichtssachen, im Einzelfall auch anders sein (OLG Celle StV 1993, 135); die Annahme eines solchen Falles ist jedoch dann fernliegend, wenn es sich - wie hier - um ein Vergehen handelt, das der leichten, allenfalls durchschnittlichen Kriminalität zuzurechnen ist (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1989, 242).
  • LG Oldenbur, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auslagenerstattung, auswärtiger Rechtsanwalt, Reisekosten, Übernachtung

    Einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Betroffenen/Angeklagten kommt nur bei einem schweren Schuldvorwurf regelmäßig eine größere Bedeutung als die Ortsnähe zu (OLG Celle 28.10.1991 - 3 Ws 226/91, StV 1993, 135; OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91, NJW 1992, 586; OLG Naumburg 17.10.2008 - 1 Ws 307/08, StraFo 2009, 128).
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